Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sowie Versicherungsgesellschaften im Zusammenhang mit der Geltendmachung aber auch der Abwehr von Ansprüchen in den Bereichen des Personen-, Sach- und Haftpflichtversicherungsrechtes.
Unsere Kanzlei verfügt als langjähriger Vertragspartner diverser Versicherungsgesellschaften über umfangreiche, langjährige Erfahrung bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus komplexen Versicherungsfällen.